Berufsbetreuer*innen werden vom Amtsgericht bestellt für Menschen, die Unterstützungsbedarf bei der Regelung von Finanzen, bei der Vertretung gegenüber Behörden, bei der Einwilligung bei ärztlichen Behandlungen oder bei der Organisation von pflegerischen Diensten benötigen.
Berufsbetreuer*innen orientieren sich an den Wünschen, Vorstellungen und Präferenzen der betreuten Person. Diese widersprechen gelegentlich den Ansichten von Angehörigen,
Vermietern, Pflegepersonal, Banken oder sonstigen Personen, die mit dem betreuten Menschen zu tun haben. Im Fokus steht für mich zunächst immer der Mensch, der von mir betreut wird.
Als rechtliche Betreuerin unterstütze ich Menschen…
... mit einer psychischen Erkrankung
... mit einer Suchterkrankung
... mit einer geistigen Behinderung oder einer Lernbehinderung
... mit einer körperlichen Behinderung
... die älter oder hochbetagt sind.
Derzeit arbeite ich für die Amtsgerichte Ibbenbüren, Tecklenburg und Rheine. Meine Stammbehörde ist die Betreuungsbehörde beim Kreis Steinfurt.
Menschen auf ihrem Weg begleiten und die Selbstbestimmung und die Würde des betreuten Menschen im Fokus zu behalten: das ist mein Antrieb als gesetzliche Betreuerin tätig zu sein.
Viele Stationen in meinem Leben haben mich Menschen kennenlernen lassen, die Unterstützung in ihrer Lebensgestaltung benötigen: im Wohnbereich für Menschen mit psychischer Behinderung bei den Ledder Werkstätten, in der stationären Altenhilfe, in der ich seit fast 13 Jahren tätig war, als Betriebsrätin in der Arbeiterwohlfahrt, in der Notfallseelsorge als Ehrenamtliche und auch in der Erziehung und Begleitung meiner eigenen Kinder.
Jede und jeder sollte sein Leben nach seinen Vorstellungen und seinen Grundsätzen leben können. Meine Erfahrungen lassen mich gelassen auch Vorstellungen, die nicht meine sind oder der der Allgemeinheit entsprechen, akzeptieren. In meiner Ausbildung als Beraterin für die gesundheitliche Versorgungsplanung am Lebensende habe ich die systemische Beratung kennengelernt. Ich bin deshalb überzeugt, dass Menschen innerhalb ihres Systems handeln und beeinflusst werden.
Sie möchten einen Termin vereinbaren, eine Frage stellen oder mit mir über eine mögliche Zusammenarbeit sprechen? Gerne helfe ich Ihnen weiter—nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf! Gerne berate ich Sie auch bezüglich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung:
Iris Köster-Büscher
Ibb-betreuung@koester-buescher.de
Tel.: 0176-82199 547
Fax: 0261 20161834
Montags bis Mittwochs | 10:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Freitags | 10.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Wenn ich das Telefonat nicht entgegen nehme, telefoniere ich gerade, bin im Gespräch oder anderweitig verhindert. Ich rufe normalerweise kurzfristig zurück. Falls Sie nur eine Nachricht hinterlassen möchten und ein Rückruf nicht notwendig ist, sprechen Sie bitte nach dem Signalton auf meine Mailbox, senden Sie mir eine SMS oder schicken mir eine Mail